Prof. Dr. Andreas Staudacher
Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Prof. Dr. Andreas Staudacher

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Staudacher liegen im Bereich des Verwaltungsrechtes sowie des Bau – und Architektenrechtes.

Die Begleitung von Unternehmen und einzelnen Bürgern im Umgang mit der Verwaltung, aber auch die Beratung von Städten und Gemeinden in allen Rechtsfragen stehen im Vordergrund der verwaltungsrechtlichen Tätigkeit. Hierzu gehören insbesondere Fragen der Baulandentwicklung.

Im Bereich des privaten Baurechts geht es insbesondere um die Begleitung
mittelständischer Bauunternehmen und Handwerkern in der baubegleitenden Beratung.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Staudacher ist Mitverfasser des Praxishandbuchs Architektenrecht (Thode/Wirth/Kuffer), C.H. Beck Verlag

Fachbereiche:

  • Bauland- und Prokejtentwicklung für private Unternehmen
  • Öffentliches Baurecht
  • Verwaltungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Immobilienrecht
  • Politische Beratung

Kontakt

Berblingerstraße 31
D-88471 Laupheim
Telefon: 0 73 92 96 49-0
Telefax: 0 73 92 96 49-29
staudacher@dst-laupheim.de

Mitgliedschaften

ARGE Baurecht

Engagement

  • Vorstand und Begründer der Care-for-Rare Foundation (Stiftung für Kinder mit seltenen Erkrankungen).

www.care-for-rare.org